Weihnachten ist zwar noch einige Zeit hin, Amazon startet aber schon jetzt im November mit seinen verlängerten Rückgabefristen. Wer jetzt bei Amazon einkauft, kann die Waren bis zum 31. Januar zurückgeben. Es gibt dabei aber einiges zu beachten.
Zum einen gelten die verlängerten Rückgabefristen nur unter speziellen Bedingungen, die man auf einer Sonderseite zum Thema bei Amazon nachlesen kann. Es gilt zum Beispiel für alle Artikel, die direkt von Amazon angeboten werden. Die langen Fristen gelten für alle Artikel, die seit dem 1. November verschickt wurden und bis Silvester verschickt werden. Voraussetzung ist auch, dass der Kauf direkt bei Amazon oder aber einem Dritthändler, der seine Waren von Amazon ausliefern lässt, erfolgte.
Amazon RückgabeFür die meisten Angebote gelten die verlängerten Rückgabefristen
Rückgabe-Möglichkeit jetzt bis Ende Januar 2020
Diese Käufe können unter den regulären Rückgabebedingungen bis Ende Januar umgetauscht werden. Zudem gilt die verlängerte Frist nur für Amazon direkt, sowie für gewerbliche Marketplace-Verkäufer auf Amazon.de. Wer sich unsicher ist, wer nun eigentlich der Verkäufer eines Angebots ist, achtet auf der Angebotsseite einfach auf den Verkäufer oder kontaktiert den Anbieter vor Abschluss des Kaufs und fragt nach.
Amazon fasst es so zusammen: Das verlängerte Rückgaberecht gilt für Käufe direkt von Amazon.de, für von Amazon versandte Bestellungen von Drittanbietern sowie für Artikel, die mit dem Prime-Logo angeboten und von Drittanbietern verkauft und versandt werden. „Bitte beachten Sie, dass für von Drittanbietern versandte Artikel ohne Prime-Logo individuelle Rückgabebedingungen gelten. Gesetzliche Rückgaberechte bleiben unberührt.“
Das bedeutet „Rückgabegarantie“
Wer also auf ein vermeintlich falsches Geschenk gesetzt hat, kann das noch bis weit nach dem Fest wieder zurückgeben. Für Amazons sogenannte Rückgabegarantie gelten dieselben Ausschlüsse wie im Rahmen des Widerrufsrechts. Das heißt, einige Produktgruppen können auch im Rahmen der Rückgabegarantie nicht zurückgegeben werden, sondern nur, wenn sie mangelhaft sind.
Diese Ausnahmen für Artikel sind zum Beispiel versiegelte Produkte wie Software, die mit einem Siegel ausgeliefert wird oder auch personalisierte Artikel. Ausnahmen gibt es auch im Rahmen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen, sowie für Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Weitere Ausnahmen findet man auf der Amazon-Support-Seite.
Somit kann man nun im Grunde bereits problemlos auf Angebote achten und Geschenke einkaufen, ohne die regulären Rückgabefristen im Hinterkopf zu haben – man kann getrost nach den Feierlichkeiten umtauschen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass die von Prime bekannte Politik für Erstattungen, unabhängig von Zustand der Rücksendung, kein inflationäres Feuerwerk für Händler bedeuten muss.
Wenn das nicht immer auf die Kosten der Händler gehen würde, wäre daran ja auch nichts auszusetzen.