02.12.2022 | onlinehaendler-news.de
Eine vertikale Preisbindung ist ein schwerer Kartellrechtsverstoß, der hohe Bußgeldrisiken für Hersteller und Händler birgt. Die Kartellbehörden sind in diesem Bereich besonders aktiv mit Bußgeldverfahren. Zulässig können grundsätzlich jedoch unverbindliche Preisempfehlungen und auch Höchstpreisvorgaben sein. Um das Risiko auf ein hinnehmbares Maß zu begrenzen, ist eine kartellrechtliche Vorabprüfung sehr wichtig. Der rechtliche Rahmen und wesentliche Stolperfallen für Hersteller und Händler sollen nachfolgend skizziert werden.
Was ist eine vertikale Preisbindung?
Eine vertikale Preisbindung (häufig auch als Preisbindung der zweiten Hand bezeichnet) liegt immer dann vor, wenn der Abnehmer – in der Beziehung zwischen Hersteller und Händler also der Händler – in seiner Freiheit eingeschränkt wird, die Abgabepreise für die erworbenen Waren oder Dienstleistungen selbst festzulegen. Die Wettbewerbsschädigung wird in der Ausschaltung des Preiswettbewerbs zwischen den Händlern bezogen auf das jeweilige preisgebundene Produkt (sog. Intra-Marken-Wettbewerb) gesehen.