Über Amazons sogenannte „A-bis-z-Garantie“ bekommen Käufer in bestimmten Fällen ihr Geld zurück, sie schützt aber nicht vor neuen Forderungen des Verkäufers. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 18/19.) Die Garantie ist für Kunden gedacht, die sogenannte Marketplace-Artikel kaufen, also Waren, die nicht von Amazon selbst, sondern von einem anderen Händler über die Seite verkauft werden. Die „A-bis-z-Garantie“ beruhe lediglich auf einer Abrede zwischen Amazon und dem Käufer, so der BGH. Sie hindere den Verkäufer nicht daran, seine Forderung geltend zu machen. Die obersten Zivilrichter begründen das unter anderem damit, dass der Prüfungsmaßstab für die Garantie unklar bleibe.
Über die „A-bis-z-Garantie“ der Handelsplattform Amazon bekommen Online-Käufer in bestimmten Fällen ihr Geld zurück. Allerdings schützt sie das nicht vor neuen Forderungen des Verkäufers. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde.
Die Garantie ist für Kunden gedacht, die sogenannte Marketplace-Artikel kaufen, also Waren, die nicht von Amazon selbst, sondern von einem anderen Händler über die Seite verkauft werden.
In dem Fall geht es um einen Kaminofen für gut 1300 Euro. Der Käufer hatte den Ofen zunächst installiert und das Geld an Amazon überwiesen, dort wurde es dem Amazon-Konto des Verkäufers gutgeschrieben. Wegen angeblicher Mängel beantragte der Käufer dann die Garantie. Amazon buchte das Geld wieder vom Verkäufer-Konto ab und überwies es zurück an den Käufer. Nun hat der Verkäufer den Käufer verklagt, er will das Geld für den Ofen.
Das Landgericht Leipzig hatte die Klage zuletzt abgewiesen. Die Richter meinten, mit der Annahme des Garantiefalls durch Amazon sei die Sache verbindlich entschieden. Der Verkäufer könne höchstens noch Amazon in Anspruch nehmen, nicht aber den Käufer.
Abrede nur mit Amazon
Das sieht der BGH anders. Die „A-bis-z-Garantie“ beruhe lediglich auf einer Abrede zwischen Amazon und dem Käufer. Sie hindere den Verkäufer nicht daran, seine Forderung geltend zu machen. Die obersten Zivilrichter begründen das unter anderem damit, dass der Prüfungsmaßstab für die Garantie unklar bleibe. Weder müsse der Käufer bestimmte Voraussetzungen nachweisen noch könne der Verkäufer sich gegen die Entscheidung wehren. Eine interessengerechte Lösung des Streits könne so offensichtlich nicht erreicht werden.
Die Garantie habe für den Käufer trotzdem Vorteile, hieß es weiter. Er bekomme fürs Erste sein Geld zurück, ohne klagen zu müssen. Dadurch liege die Prozessführungslast beim Verkäufer. Das Landgericht muss nun noch einmal verhandeln und klären, ob der Ofen tatsächlich Mängel hat und der Käufer sein Geld behalten kann. (Az. VIII ZR 18/19)
sz 8. Mai 2020 18:48 Uhr Az. VIII ZR 18/19
faz 8. Mai 2020 14:55 Uhr Az. VIII ZR 18/19
Vielen Dank, toller Beitrag
Liebes Redaktionsteam,
ich möchte auf den kürzlich veröffentlichten Blog-Post über die „A-bis-z-Garantie“ von Amazon reagieren. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 18/19) zeigt auf, dass diese Garantie zwar Käufern in bestimmten Situationen Schutz bietet, jedoch keine vollständige Absicherung gegenüber neuen Forderungen der Verkäufer darstellt.
Die „A-bis-z-Garantie“ zielt darauf ab, Kunden zu schützen, die Marketplace-Artikel erwerben, also Produkte, die nicht direkt von Amazon, sondern von Drittanbietern über die Plattform verkauft werden. Ein aktueller Fall, in dem ein Käufer einen Kaminofen erworben hat, verdeutlicht die Problematik. Nachdem der Käufer vermeintliche Mängel am Produkt feststellte, beantragte er die Garantie, woraufhin Amazon das Geld zurücküberwies. Nun hat jedoch der Verkäufer Klage eingereicht, um den Betrag für den Ofen einzufordern.
Das Landgericht Leipzig hatte zuvor die Klage abgewiesen, mit der Begründung, dass die Annahme des Garantiefalls durch Amazon bindend sei. Doch der BGH entschied anders. Die Garantie sei lediglich eine Vereinbarung zwischen Amazon und dem Käufer und hindere den Verkäufer nicht daran, seine Forderung durchzusetzen. Dies führt zu einer unklaren Situation, da weder der Käufer bestimmte Anforderungen nachweisen muss, noch der Verkäufer sich gegen die Entscheidung wehren kann.
Trotz dieser Unklarheiten bietet die Garantie gewisse Vorteile für den Käufer, indem sie ihm vorläufig sein Geld zurückerstattet, ohne dass er Klage erheben muss. Die Last der Prozessführung liegt somit beim Verkäufer. Das Landgericht muss nun erneut über den Fall verhandeln und klären, ob tatsächlich Mängel am Ofen vorliegen und der Käufer das Geld behalten kann.
Insgesamt verdeutlicht dieses Urteil die Komplexität und Unsicherheit, die mit dem Kauf von Marketplace-Artikeln einhergehen können. Eine klarere Regelung und transparentere Prozesse könnten dazu beitragen, sowohl die Rechte der Käufer als auch der Verkäufer besser zu schützen und solche Streitfälle zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen,
offedeged