- Januar 2025 hat die Bundesregierung den Aktionsplan „E-Commerce“ verabschiedet, um die Rechtsdurchsetzung gegenüber Onlinehandelsplattformen und Händlern aus der EU sowie Drittstaaten zu verbessern. ist es, den Onlinehandel sicherer und fairer zu gestalten.

Kernpunkte des Aktionsplans:
- Verantwortung von Plattformbetreibern und Händlern: Plattrmen und Händler sollen stärker in die Pflicht genommen werden, um sicherzustellen, dass die angebotenen Produkte den geltenden Vorschriften entsprechen.
- rbesserte Vernetzung der Marktüberwachungs- und Zollbehörden:* Durch ei engere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden sollen Verstöße schneller erkannt und geahndet werden.
- Förung von nachhaltigem und fairem Wettbewerb: Es sollen Mnahmen ergriffen werden, die einen fairen Wettbewerb sicherstellen und nachhaltige Praktiken im Onlinehandel fördern.
Der Bundesbd E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (BuVeC) begrüßt diesen Aktionsplan als überfällig und sieht ihn als ersten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings weier Verband darauf hin, dass wichtige Elemente fehlen, die eine schnelle und wirkungsvolle Sanktion bei Verstößen garantieren. Beispielsweise ken schnelle Beschlagnahmungen oder das Einfrieren von Guthaben bei den Plattformen als effektive Maßnahmen dienen.
Es ist entscheide ss die Bundesregierung diese Lücken schließt und sicherstellt, dass Verstöße im Onlinehandel zügig und konsequent geahndet werden können. Nur so kann ein fairettbewerb gewährleistet und der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sichergestellt werden.